Steuern beim Immobilien-Verkauf (Teil 2)

Zuletzt aktualisiert am 15. Januar 2024

Autor: Belvisio

Lesedauer: 2 Minuten

Diese Steuern gehen an das Finanzamt

Spekulationssteuer

Werden fremdgenutzte Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren verkauft, müssen Verkaufserlöse versteuert werden. Die Höhe der Steuern hängt von zwei Faktoren ab:

  1. der Höhe des Wertzuwachses und
  2. dem individuellen Einkommenssteuersatz.

Gewerbesteuer

Wir der Immobilienverkauf dem gewerblichen Grundstückshandel zugeordnet, hat der Verkäufer Gewerbesteuer zu zahlen. Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, die zu den Gemeindesteuern zählt (also von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch ist) und deren Grundlage der Gewinn aus dem Immobilienverkauf darstellt.

Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie Vereine und bestimmte Unternehmen erhalten hier Freibeträge.

Umsatzsteuer

Bei privaten Immobilienverkäufen wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bei gewerblichem Grundstückshandel fällt dagegen eine Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent an. Umsatzsteuer entsteht außerdem auf die Makler- und Notargebühren.

Grunderwerbsteuer

Die beim Hausverkauf anfallende Grunderwerbsteuer wird vom Käufer getragen. Bei Schenkung oder Erbschaft wird keine Grunderwerbsteuer fällig, da hier die Regeln der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer greifen.

So können Sie Steuern beim Immobilienverkauf sparen 

  • Um die Spekulationssteuer zu umgehen, können Verkäufer von fremdgenutzten Immobilien den Verkauf um einen Tag nach Frist verschieben. Alternativ kann vorher Eigenbedarf an der Immobilie gemeldet werden. Sie muss dann allerdings auch zwei Jahre vor Verkauf und im Verkaufsjahr selbst genutzt werden.
  • Durch Übertragung der zu verkaufenden Immobilie auf den Ehepartner oder auf ein Kind lässt sich womöglich eine Steuerpflicht vermeiden. Allerdings kann hierbei Schenkungssteuer anfallen.
  • Mit einer Kaufpreis-Ratenzahlung über mehrere Jahre können die für Veräußerungsgeschäfte geltenden Freigrenzen besser genutzt werden. Möglicherweise führt eine Ratenzahlung auch zu einer Verschiebung von Verkaufsgewinnen in Kalenderjahre mit geringerem Gesamteinkommen, so dass sich die Steuerbelastung generell vermindert.

Sie sind sich nicht sicher, welche Steuern für Ihren geplanten Immobilien-Verkauf anfallen? Oder brauchen Sie eine Beratung, wie Sie am cleversten Ihre Immobilien verkaufen, um möglichst wenig Steuern zu zahlen? Belvisio hilft Ihnen gerne, einen qualifizierten Fachmann im Raum Köln zu finden: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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