Scheidungsimmobilien: Wie die Übernahme durch einen Ehepartner abläuft

Zuletzt aktualisiert am 26. Oktober 2023

Autor: Belvisio

Lesedauer: 2 Minuten

Eine Scheidung ist immer eine schwierige und emotionale Angelegenheit. Neben der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens stellt sich oft auch die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie passieren soll. Wenn sich ein Ehepartner dazu entscheidet, in der Immobilie wohnhaft zu bleiben, aber der andere die Immobilie verkaufen möchte, kommt eine Übernahme in Frage. Doch wie genau läuft die Übernahme der Immobilie durch einen Ehepartner nach der Scheidung ab?

Eigentumsverhältnisse klären

Bevor eine Entscheidung über den Verbleib der Immobilie getroffen werden kann, muss zunächst die Frage geklärt werden, wem die Immobilie gehört. Nicht immer sind beide Ehepartner auch Eigentümer des Objekts. Ein Auszug aus dem Grundbuch schafft Klarheit, denn im Grundbuch sind die Eigentumsverhältnisse klar geregelt.

Auszahlung des Ehepartners

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder verkauft das Paar das Haus und teilt den Erlös auf, die Immobilie wird vermietet oder ein Partner kauft dem anderen seine Hälfte ab und bleibt in der Immobilie wohnen. Letzteres ist vor allem dann sinnvoll, wenn Kinder im Spiel sind und man ihnen eine vertraute Umgebung bieten möchte. Die Übernahme der Immobilie erfolgt in diesem Fall durch eine Auszahlung des verbleibenden Partners an den ausziehenden Partner. Hierfür muss zunächst der Wert des Hauses ermittelt werden. Dazu wird in der Regel ein Gutachter beauftragt, der den aktuellen Marktwert feststellt. Anschließend kann der genaue Betrag ermittelt werden, der durch den verbleibenden Partner entrichtet werden muss, um die Eigentumsanteile zu erlangen. Dies kann entweder direkt erfolgen oder über einen Kredit finanziert werden.

Lassen Sie sich von einem Experten beraten

In jedem Fall sollten beide Ehepartner vor der Entscheidung für eine Übernahme der Eigentumsanteile genau abwägen, ob sie dazu finanziell in der Lage sind und ob es langfristig sinnvoll ist. Auch sollte man bezüglich des Verbleibs der Immobilie weitere Möglichkeiten abwägen. In solch einer emotionalen Situation kann die Beratung durch einen Experten sinnvoll sein. Unsere Makler stehen Ihnen gerne zur Seite und zeigen Ihnen unterschiedliche Lösungen für Ihre Scheidungsimmobilie auf. Sprechen Sie uns gerne an.

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