Das Widerrufsrecht

Zuletzt aktualisiert am 26. Oktober 2023

Autor: Belvisio

Lesedauer: 2 Minuten

Das Widerrufsrecht beim Immobilienkauf oder -verkauf

Egal, ob Sie eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchten oder, ob Sie die Rolle des Käufers oder Mieters einnehmen – sicherlich haben Sie schon einmal den Begriff „Widerrufsrecht“ gehört. Doch an welcher Stelle greift dieses Recht und wem nützt es? Diese Fragen beantworteten wir Ihnen in unserem Blogartikel.

Bedingungen für die Aufhebung einer Vereinbarung

Vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrages sollte sich der Käufer mehrfach überlegen, ob er die Immobilie tatsächlich erwerben möchte. Denn wenn der Vertrag einmal abgeschlossen ist, ist es nur noch mit triftigen Gründen möglich von dem Kaufvertrag zurückzutreten. Gründe, welche die Aufhebung einer vertraglichen Vereinbarung möglich machen, sind vorhanden, wenn im Mietvertrag eine Rücktrittsklausel enthalten ist, oder wenn der Vermieter es nicht geschafft hat die Wohnung zur angegebenen Frist im vertragsmäßigen Zustand zur Verfügung zu stellen.

Der Käufer einer Immobilie kann von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn der Abschluss des Miet- oder Kaufvertrages im Rahmen eines sogenannten „Haustürgeschäftes“ durchgeführt wurde. Von einem „Haustürgeschäft“ kann jedoch nur die Rede sein, wenn der Vermieter als Unternehmer handelt: er verkauft also öfters Wohnungen oder Häuser, um damit Geld zu verdienen.

Der Mietvertrag muss außerdem am Arbeitsplatz oder in einer Privatwohnung geschlossen werden, damit von einem so genannten „Haustürgeschäft“ gesprochen werden kann. Denn der Gesetzgeber argumentiert hier, dass der Käufer mangels Möglichkeiten der Vorbereitung spontan in eine für ihn überraschende Situation geraten ist, in welcher er schließlich den Kaufvertrag unterzeichnet hat.

Wann liegt eine Täuschung vor?

Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, hat der Käufer der Immobilie die Möglichkeit den Miet- oder Kaufvertrag anzufechten, wenn er vom Verkäufer oder Vermieter arglistig getäuscht wurde. Eine Täuschung liegt vor, wenn im Vertrag Absprachen enthalten sind, an die sich der Vermieter nicht gehalten hat oder, wenn vom Vermieter bewusst falsche Angaben gemacht wurden.

Rechtsberater hinzuziehen

Bevor Sie konkret von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, sollten Sie den Kontakt zu einem Rechtsberater suchen, der Sie kompetent berät und Ihnen ihre rechtlichen Erfolgsaussichten erklärt. Denn jeder konkrete Fall kann unterschiedliche, spezifische Faktoren aufweisen – sei es durch gesonderte Regelungen im Kaufvertrag oder verschiedenste Situationen, in denen der Vertrag abgeschlossen wurde. Gerne vermitteln wir den Kontakt zu einem unserer verlässlichen Anwälte.

Benötigen Sie Hilfe in einem konkreten Fall oder haben Sie weitere Fragen zum Thema Widerrufsrecht? Dann kontaktieren Sie uns gerne mit Hilfe unseres Kontakt-Formulares!

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